Seit November 2022 ist die neue Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) in Kraft getreten.
Die Erhöhung der Gebühren sind gesetzlich vorgeschrieben und dürfen somit nicht unterschritten werden.
DIE GEBÜHREN FÜR TIERÄRZTLICHE LEISTUNGEN SIND
DURCH DIE GEBÜHRENORDNUNG FÜR TIERÄRZTE (GOT) GESETZLICH GEREGELT.
Gerne beraten wir Sie individuell über die zu erwartenden Kosten oder Sie können sich über den Download selbst informieren.
Die Berechnung der Leistungen erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine von der Bundesregierung
mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedete Rechtsverordnung.
Im Anschluss jeder Behandlung müssen Sie die entstanden Kosten bar oder per EC begleichen.